Unsere aktuellen Stellenangebote finden Sie mit einem Klick hier.

Home » Friedhofszwang
[wpseo_breadcrumb]

Friedhofszwang

Eigentlich müsste der Begriff „Bestattungszwang“ heißen. Erdbestattungen und Aschebeisetzungen dürfen nur in gesetzlich vorgesehenen Bestattungsformen erfolgen. Dazu gehört natürlich die Beisetzung auf einem Friedhof, aber auch die Seebestattung.