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E-Fahrzeug für den Friedhofsbetrieb

Für die Bewerber gelten die Bewerbungsbedingungen sowie die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) in der jeweils gültigen Fassung. Der Auftraggeber behält sich in der Verhandlungsvergabe vor, den Zuschlag ohne weitere Verhandlungen auf die Erstangebote zu erteilen (§12 Abs. 4 UVgO). Die Preisangebote müssen bis zum 28.11.2024 12:00 Uhr abgegeben werden. Die Auftragsvergabe soll bis 14.12.2024 erfolgen. Die erforderlichen Dateien inkl. Leistungsbeschreibung können Sie hier bis zum Stichtag downloaden. Eine Beteiligung außerhalb der genannten Fristen ist nicht möglich.

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