Die Flensburger Friedhöfe – AöR bewirtschaften den Friedhof Friedenshügel, den Mühlenfriedhof und den Alten Friedhof und bieten Bestattungsdienstleistungen an. Auf dem Friedhof Friedenshügel finden Sie das Beratungszentrum als zentrale Anlaufstelle für alle Anliegen zu den Themen Bestattung, Vorsorge und Grabpflege.
Auf dem Friedhof Friedenshügel befindet sich auch das Flensburger Krematorium für Feuerbestattungen.
Die Geschäftsführung leitet das Kommunalunternehmen eigenverantwortlich nach kaufmännischen Gesichtspunkten und vertritt es gerichtlich und außergerichtlich. Die Geschäftsführung wird vom Verwaltungsrat bestellt.
Die stimmberechtigten Mitglieder des Verwaltungsrates der TBZ AöR, die Oberbürgermeisterin / der Oberbürgermeister der Stadt Flensburg und das für das TBZ zuständige Mitglied im Verwaltungsvorstand der Stadt Flensburg bilden den Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens.
Der Verwaltungsrat wählt die Geschäftsführung. Er überwacht die Arbeit der Geschäftsführung und ist für zentrale Unternehmensentscheidungen wie
- den Erlass von Satzungen,
- die Feststellung des Wirtschaftsplanes,
- des Jahresabschlusses mit dem Lagebericht und
- die Festsetzung von Gebühren sowie für die Leistung von Sitzungsterminen etc. zuständig.
Die Mitglieder des Verwaltungsrates finden Sie auf der Homepage der Stadt Flensburg.